Eintritt

Einlasskriterien

Der Einlass bei uns ist ab 16 Jahren möglich.

Gäste unter 18 Jahren müssen bis 24:00 Uhr die Lokalität verlassen, außer es wird von einer befähigten Person die Aufsicht übernommen.

Zur Festellung des Alters bitte immer den Personalausweis mitführen!

Neben der einzigartigen Location sind es insbesondere unsere Gäste, die immer wieder dazu beitragen, dass eine Nacht bei uns ein unvergessliches Erlebnis wird. Aus diesem Grunde gilt unser Dress-Code: Einem besonderen Anlass entsprechend ist beinahe alles erlaubt.

Beachte jedoch:

  • keine Sportbekleidung
  • keine Motorrad-Kleidung
  • keine Club-Jacken

Schrille, trendige und extravagante Kleidung ist ausdrücklich erwünscht.

Alkoholisierten Personen wird der Einlass verwehrt.

Wer kann erziehungsbeauftragte Person sein

Als "Erziehungsbeauftragter", wie das Gesetz Deine Rolle nennt, kommt Dir eine besondere Verantwortung zu: Du übernimmst anstelle der Eltern die Aufsicht über einen minderjährigen Jugendlichen. Da aber natürlich klar ist, dass Du nicht nur um die Aufsicht zu führen eine Veranstaltung besuchst, sondern auch, um dort selbst Spaß zu haben, solltest Du einen Mittelweg zwischen der Aufsicht und Deinem eigenen Vergnügen finden. Deswegen hier einige Ratschläge und gesetzliche Vorgaben:

  • Du solltest nur die Aufsicht nur für EINEN Jugendlichen übernehmen.
  • Beachten solltest Du, dass Du als Beauftragter immer die Verantwortung trägst, also im Zweifelsfall auch rechtlich für eine eventuelle Verletzung der Aufsichtspflicht belangt werden kannst (zum Beispiel: Jugendlicher betrinkt sich hemmungslos, obwohl ihm Alkohol von seinen Eltern strikt verboten wurde).
  • Es liegt auch in Deinem Interesse, Dich direkt von den Eltern beauftragen zu lassen - so hast du Sicherheit.
  • Was du auf jeden Fall vermeiden solltest ist die Übernahme der Aufsicht für einen Dir unbekannten Jugendlichen. So bald man volljährig ist, hört man dauernd: "Könntest Du für mich unterschreiben...?!". Jedoch solltest Du es grundsätzlich vermeiden auf Blanko-Formularen zu unterschreiben!
  • Du solltest auch stets so nüchtern bleiben, sodass Du jederzeit einschreiten kannst, falls der Jugendliche vorher vereinbarte Grenzen überschreitet. Das schließt natürlich auch ein, dass Du die Veranstaltung nicht vor oder nach dem Jugendlichen verlassen darfst, schließlich bist Du auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er unbeschadet sein Zuhause erreicht.

Hinweise für Eltern

  • Sie müssen die erziehungsbeauftragte Person persönlich gut kennen und ihr vertrauen können!
  • Überlegen Sie vorab, ob die erziehungsbeauftragte Person genügend eigene Reife besitzt, um dem Jugendlichen Grenzen setzen zu können (Alkoholkonsum), unter Berücksichtigung altersentsprechender Freiräume.
  • Sprechen Sie eine konkrete, zeitlich begrenzte Beauftragung aus, nach Möglichkeit auch in schriftlicher Form – z.B. auf Kopie eines Ausweisdokuments!
  • Blankounterschriften der Eltern auf Formblättern von Diskotheken/Gaststätten etc. mit nachträglicher Eintragung Volljähriger sind keine rechtmäßige Erziehungsbeauftragung!
  • Treffen sie klare Vereinbarungen mit der Begleitperson (z.B. Rückkehrzeiten/Rückweg)!
  • Prüfen Sie, ob der rechtmäßige Beauftragte auch tatsächlich die Erziehungsbeauftragung wahrnimmt! Eine Weiterdelegation an Dritte ist nicht Möglich.
  • Die Verantwortung bleibt trotz Erziehungsbeauftragung weiterhin bei den Eltern – auch hinsichtlich Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Folgen. Die Aufsichtspflicht wird nur teilweise auf den Beauftragten übertragen!
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